Rechtsprechung
   BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87   

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BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,776)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,776)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1416
  • DNotZ 1988, 157
  • Rpfleger 1987, 450
  • Rpfleger 1988, 95
  • BayObLGZ 1987, 231
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76

    Versagung einer Auflassungsgenehmigung bei einem Grundstückskaufvertrag als

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87
    Erst wenn endgültig feststeht, daß eine solche Teilung mangels der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden kann, wird die Erfüllung des Eigentumsverschaffungsanspruchs unmöglich, so daß dieser entfällt (BGH, NJW 1980, 700 [hier: I (130) 183 a]).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 197/12

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit

    Daran fehlt es zwar im Hinblick auf die Eintragung der neuen Eigentümer, weil der Vormerkungsberechtigte die Beseitigung vormerkungswidriger Verfügungen nur nach § 888 Abs. 1 BGB erreichen kann (vgl. BayObLGZ 1987, 231, 236).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Dies ist derjenige, der, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müßte (einhellige Rechtsprechung: BayObLG, NJW 1983, 1567 [1568]; BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; BayObLG, DNotZ 1989, 438 [438 f.]; OLG Celle, NJW 1963, 1160 [1161]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; KG, Rpfleger 1972, 174: Budde in: Bauer/v. Oefele, a.a.O., § 71 Rdnr. 82 mit weiteren Nachweisen; Demharter, a.a.O., § 71 Rdnr. 69; Kuntze in: Kuntze/Eickmann/Herrmann/Erber-Faller, a.a.O., § 71 Rdnr. 71).

    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, kann daher der Berichtigungsanspruch nur dem wahren Eigentümer zustehen (BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; Demharter, a.a.O., § 53 Rdnr. 33).

    Hieraus läßt sich selbst dann kein Beschwerderecht mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümer herleiten, wenn, was hier nicht der Fall ist, bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wäre (vgl. allgemein: BayObLGZ 1987, 231 [235 f.]; BayObLG, FGPrax 1999, 2 [3]; OLG Frankfurt, FGPrax 1996, 208 [209]).

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Dies ist derjenige, der, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müßte (einhellige Rechtsprechung: BayObLG, NJW 1983, 1567 [1568]; BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; BayObLG, DNotZ 1989, 438 [438 f.]; OLG Celle, NJW 1963, 1160 [1161]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; KG, Rpfleger 1972, 174: Budde in: Bauer/v. Oefele, a.a.O., § 71 Rdnr. 82 mit weiteren Nachweisen; Demharter, a.a.O., § 71 Rdnr. 69; Kuntze in: Kuntze/Eickmann/Herrmann/Erber-Faller, a.a.O., § 71 Rdnr. 71).

    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, kann daher der Berichtigungsanspruch nur dem wahren Eigentümer zustehen (BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; Demharter, a.a.O., § 53 Rdnr. 33).

    Hieraus läßt sich selbst dann kein Beschwerderecht mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümer herleiten, wenn, was hier nicht der Fall ist, bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wäre (vgl. allgemein: BayObLGZ 1987, 231 [235 f.]; BayObLG, FGPrax 1999, 2 [3]; OLG Frankfurt, FGPrax 1996, 208 [209]).

  • OLG Hamm, 02.08.2010 - 15 W 265/10

    Bewilligung der Löschung eines aufschiebend bedingt bewilligten Nießbrauchs;

    Eine durch die in diesem Sinne fehlerhafte Eintragung verursachte Unrichtigkeit des Grundbuchs ist gegeben, wenn der Inhalt des Grundbuchs mitsamt der zulässig in Bezug genommenen Bewilligungen und die wirkliche Rechtslage einander gegenwärtig widersprechen (BayObLG Rpfleger 1994, 343; 1987, 450; 1981, 190; Senat Rpfleger 2002, 565; OLG Düsseldorf Rpfleger 1977, 446, 447; Meincke, a. a. O., Rdnr. 52; Demharter, a. a. O., Rdnr. 26).
  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    Die Beteiligte zu 1 war beschwerdeberechtigt, weil sie, falls die Eintragung unrichtig wäre, einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung hätte; denn zu ihren Gunsten als Eigentümerin müsste der Widerspruch gebucht werden (BayObLGZ 1987, 231; Demharter GBO 25. Aufl. § 71 Rn. 69).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Dabei muß die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft sein (vgl. BayObLGZ 1987, 231/235 f., Demharter GBO 23. Aufl. § 53 Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung trotz Versagung der Teilungsgenehmigung

    Voraussetzung dafür wäre vielmehr die Feststellung, dass die Genehmigung endgültig versagt ist und auch unter veränderten Umständen nicht mehr erteilt werden kann (BayObLGZ 1987, 231/234; Horber/Demharter GBO 20.Aufl. § 7 Rn. 11).

    Abgesehen davon steht durch diesen Bescheid nicht fest, dass eine Genehmigung auch unter veränderten Voraussetzungen nicht möglich wäre (BayObLGZ 1987, 231).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 20 W 157/08

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Urkunde durch das Grundbuchamt; Umfang einer

    Für die beschränkte Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs ist derjenige beschwerdeberechtigt, der nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, wenn die angefochtene Eintragung unrichtig wäre und zu dessen Gunsten der Widerspruch einzutragen wäre (KG Rpfleger 1972, 174; BayObLG Rpfleger 1987, 450; OLG Hamm FGPrax 1996, 210; Demharter, aaO., § 71, Rdnr. 69).
  • LG Stuttgart, 15.08.2007 - 1 T 59/07

    Erbfolgenachweis mit Schweizer Erbbescheinigung

    Die Beschwerdeführerin ist beschwerdebefugt und kann im Beschwerdeverfahren gem. § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO die Eintragung von Amtswidersprüchen gegen die Eintragung der Nacherbenvermerke verlangen, denn zum einen hat das Grundbuchamt ihrer Anregung auf Eintragung von Amtswidersprüchen nicht entsprochen und zum anderen stünde ihr, ihr Vorbringen als richtig unterstellt, ein Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs nach der materiellrechtlichen Vorschrift des § 894 BGB zu ( BayObLG NJW 1983, 1567; Rpfleger 1987, 450; DNotZ 1989, 438).
  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 82/91

    Erwerb und Nachweis eines selbständigen Fischereirechtes

    Das ist derjenige, der schlüssig vorträgt, der wahre Inhaber des Rechts zu sein, von dem behauptet wird, daß es nicht richtig eingetragen sei ( BayObLGZ 1987, 2311235 f. [= DNotZ 1988, 157 = MittBayNot 1987, 250 ]; Horber/Demharter GBO 19. Aufl. § 53 Anm. 12a, b und § 71 Anm. 20baa, jeweils m.w. N.) b) Das Landgericht hat entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen zutreffend eine Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 verneint, weil ihnen ein Berichtigungsanspruch nicht zusteht.
  • OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08

    Grundbucheintragung: Beschwerderecht eines Grundstückseigentümers gegen die

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung im Grundbuch

  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

  • OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 20 W 116/07

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt;

  • OLG München, 19.01.2010 - 34 Wx 77/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Abtretungsvermerken bei teilweiser Abtretung von

  • OLG Naumburg, 28.05.2002 - 11 Wx 20/01

    Eintragung eines Amtswiderspruches im Grundbuch nach § 53 GBO; Regressansprüche;

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 116/91

    Bindung des Grundbuchamtes an rechtskräftiges Feststellungsurteil

  • OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspruchs im

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91

    Nummernmäßige Zuordnung von Keller- zu Wohnräumen

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung

  • OLG Naumburg, 23.02.1999 - 11 Wx 22/98

    Hindernis bezüglich der Eintragung einer Auflassungsvormerkung;

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Liquidation der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1358
BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86 (https://dejure.org/1987,1358)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86 (https://dejure.org/1987,1358)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - BReg. 2 Z 143/86 (https://dejure.org/1987,1358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1418
  • DNotZ 1988, 116
  • BB 1987, 2124
  • Rpfleger 1987, 364
  • Rpfleger 1988, 139
  • Rpfleger 1988, 95
  • BayObLGZ 1987, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1975 - V ZR 24/74

    Eigentümergrundschuld und Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86
    Dieses Ergebnis steht auch in Übereinstimmung damit, daß Eigentümergrundschulden von vornherein als verzinsliche Rechte eingetragen werden können (BayOblGZ 1978, 136) und daß es zur Abtretung einer verzinslichen Eigentümergrundschuld nicht der Zustimmung nachrangiger Gläubiger bedarf (vgl. BGHZ 64, 316/320).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 162/13

    Grundbuch: Nachweis der Legitimation des Briefrechtsgläubigers

    Darüber hinaus hat das Grundbuchamt in seinem Nichtabhilfebeschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass die vorgelegten einfachen Abschriften der Verpfändungs- bzw. Abtretungserklärungen sich nicht auf die Grundschuldzinsen beziehen, die allerdings trotz § 1197 Abs. 2 BGB grundsätzlich abgetreten werden können (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 116; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1197 Rz. 3; Bauer/von Oefele/Kohler, a.a.O., § 26 Rz. 54, je m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 08.06.1989 - 25 T 366/89

    Bestimmtheit des Heimfallanspruchs

    Der erkennende Senat schließt sich insofern der jüngsten Rspr. des BayObLG ( BayObLGZ 1987, 241 = DNotZ 1988, 116 = MittRhNotK 1987, 227 unter Aufgabe der früheren Rspr.: BayObLGZ 1976, 44= DNotZ 1976, 494 und DNotZ 1979, 221 ) und des OLG Köln (WM 1984, 1475) an.

    Käme es für die Entstehung des Zinsanspruchs auf diesen Zeitpunkt an, so kann dies zu Beweisschwierigkeiten führen (so BayObLGZ 1987, 241, 243 = DNotZ 1988, 116 = MittRhNotK 1987, 227).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.1989 - 3 Wx 279/89

    Rückwirkende Abtretung von Zinsen einer Eigentümergrundschuld

    Der erk. Senat schließt sich insofern der jüngsten Rechtspr. des BayObLG (Beschluß vom 2.7. 1987 in BayObLGZ 1987, 241 [hier: I (154) 171 b Ä mit abl.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.09.1987 - BReg. 2 Z 109/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2749
BayObLG, 25.09.1987 - BReg. 2 Z 109/87 (https://dejure.org/1987,2749)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1987 - BReg. 2 Z 109/87 (https://dejure.org/1987,2749)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1987 - BReg. 2 Z 109/87 (https://dejure.org/1987,2749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 931, 1154, 1155, 1162, 1192; GBO §§ 67, 70; ZPO § 1018
    Erteilung eines neuen Briefes an den Grundschuldzessionar, der im Besitz eines Ausschlußurteils und einer Abtretungserklärung ist

  • Wolters Kluwer

    Abtretung des Berechtigten aller Ansprüche aus einer Grundschuld an jeden Dritten durch den Konkursverwalter und Erklärung des Grundschuldbriefs für kraftlos durch Abschlußurteil; Möglichkeit der Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs unter Vorlage eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs unter Vorlage eines Ausschlussurteils und einer Abtretungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 84
  • DNotZ 1988, 120
  • Rpfleger 1987, 493
  • Rpfleger 1988, 95
  • BayObLGZ 1987 Nr. 53
  • BayObLGZ 1987, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84

    Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1987 - BReg. 2 Z 109/87
    Notfalls muB sich der Beteiligte die grundbuchrechtliche Mitwirkung des im Grundbuch eingetragenen Gl白ubigers der Grundschuld bei der Erteilung eines neuen Briefs und der Eintragung der Abtretung erstreiten (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 463 ).
  • KG, 20.05.2008 - 1 VA 7/06

    Behandlung des nach § 10 GBBerG hinterlegten Betrages

    Zwar ersetzt ein solches, gemäß § 1018 Abs. 1 ZPO an die Stelle des Grundpfandrechtsbriefes tretendes Ausschlussurteil für den Antragsteller dessen Briefbesitz (BGH, NJW-RR 1990, 166, 168; BayObLGZ 1987, 97ff., 100 = Rpfleger 1987, 363; BayObLG , NJW-RR 1988, 84; Baumbach/Lauterbach/Bassenge, a. a. O., § 1018, Rn. 1) und könnte deshalb im vorliegenden Fall das fortbestehende Gläubigerrecht der Erblasserin und demnach auch der Antragsteller belegen (vgl. oben zu Punkt 2).
  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch

    die erforderlichen Nachweise beschaffen könnte (BayObLG DNotZ 1988, 120, 121 f.).

    Der Senat hat in seinem erwähnten Beschluß ausgeführt, daß die geforderten Nachweise notwendig sind, um Dritte vor einem Rechtsverlust zu bewahren (BayObLG DNotZ 1988, 120,121).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 67/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6264
BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 67/87 (https://dejure.org/1987,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1987 - BReg. 2 Z 67/87 (https://dejure.org/1987,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - BReg. 2 Z 67/87 (https://dejure.org/1987,6264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung eines Stiftungsgeschäfts; Übertragung des Eigentums an dem einer Stiftung zugesicherten Grundvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1418
  • Rpfleger 1988, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 06.12.2018 - X R 11/17

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags - Zeitpunkt der

    Der im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts zugesicherte Übergang des Eigentums an einem Grundstück auf eine Stiftung bedarf jedenfalls eines gesonderten Übertragungsaktes (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juni 1987 BReg 2 Z 67/87, Neue Juristische Wochenzeitung-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1987, 1418; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 82 Rz 1).
  • BFH, 06.12.2018 - X R 10/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2018 X R 11/17 - Gesonderte Feststellung

    Der im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts zugesicherte Übergang des Eigentums an einem Grundstück auf eine Stiftung bedarf jedenfalls eines gesonderten Übertragungsaktes (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juni 1987 BReg 2 Z 67/87, Neue Juristische Wochenzeitung-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1987, 1418; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 82 Rz 1).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7957
BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87 (https://dejure.org/1987,7957)
BayObLG, Entscheidung vom 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87 (https://dejure.org/1987,7957)
BayObLG, Entscheidung vom 03. September 1987 - BReg. 2 Z 99/87 (https://dejure.org/1987,7957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Verkauf einer Eigentumswohnung durch einen Teileigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1988, 312
  • Rpfleger 1988, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85

    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87
    Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Veräußerungsbeschränkung unterliegt wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG Rpfleger 1987, 16; Horber/Demharter § 78 Anm. 4 b).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungseigentum im Weg der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG bildet (BayObLG Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380/381; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 3 d bb).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87
    Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Veräußerungsbeschränkung unterliegt wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG Rpfleger 1987, 16; Horber/Demharter § 78 Anm. 4 b).
  • BayObLG, 23.06.1986 - BReg. 2 Z 106/85

    Voraussetzungen der Löschung einer gegenstandslosen Grunddienstbarkeit von Amts

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87
    Die Begründung der Entscheidung muß deshalb eine vollständige, klare Sachdarstellung und die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts unter Würdigung des Vorbringens der Beteiligten enthalten sowie die Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt darstellen (Horber/Demharter GBO 17. Aufl. § 77 Anm. 13; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 3. Aufl. § 77 RdNr. 20; vgl. BayObLGZ 1986, 218/219 f.; Senatsbeschluß vom 1.4.1987 BReg. 2 Z 46/86).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87
    Denn Gegenstand der Rechtsmittel ist nur die Zwischenverfügung, nicht der Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; Horber/Demharter Anm. 5, 10 a, KEHE RdNr. 12, je zu § 77).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungseigentum im Weg der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG bildet (BayObLG Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380/381; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 3 d bb).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87
    Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Veräußerungsbeschränkung unterliegt wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG Rpfleger 1987, 16; Horber/Demharter § 78 Anm. 4 b).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde zurückweisen, sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 1983 (Rpfleger 1983, 350) und 3. September 1987 (Rpfleger 1988, 95) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 1988 (OLGZ 1989, 44) und 17. Oktober 1989 (OLGZ 1990, 149) gehindert.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9918
BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87 (https://dejure.org/1987,9918)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87 (https://dejure.org/1987,9918)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 1987 - BReg. 2 Z 96/87 (https://dejure.org/1987,9918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87

    Auslegung einer Belastungsvollmacht

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    zu 1) gehandelt und dieser die Auflassung bisher nicht genehmigt hat, muß das GBA unabhängig vom Notar die Erteilung der Vollmachtund den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1; 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen ( BayObLGZ 1954, 225, 231; BayObLG MittBayNot 1985, 20 ; MittBayNot 1987, 140 ; OLG Köln DNotZ 1984, 569, 571 = MittRhNotK 1984, 79, 80; Horber/ Demharter, 17. Aufl., § 19 GBO , Anm.16a und § 20 GBO , Anm. 8a; Haegele, GBR, Rd.-Nr. 3579).

    Dabei ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BayObLGZ 1984, 155, 157, 158 m. N.; BayObLG MittBayNot 1986, 243 ; MittBayNot 1987, 140 ).

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter bei der Auslegung gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder wenn er nicht alle in Betracht kommenden wesentlichen Gesichtspunkte gewürdigt hat (st. Rspr., z. B. BayObLG, DNotZ 1984, 563, 568 m. N.; BayObLG MittBayNot 1987, 140; Horber/Demharter, § 78 GBO , Anm. 4b).

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    2. Schuldrecht/Liegenschaftsrecht- Grenzen formularmäßiger Sicherungsvereinbarungen bei Grundschulden (BGH, Urteil vom 30.10.1987 - V ZR 174/85) Heft Nr. 5- Mi1tRhNo1K âEUR¢ Mai 1988.
  • OLG Köln, 14.12.1983 - 2 Wx 33/83

    Nachweis der Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    zu 1) gehandelt und dieser die Auflassung bisher nicht genehmigt hat, muß das GBA unabhängig vom Notar die Erteilung der Vollmachtund den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1; 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen ( BayObLGZ 1954, 225, 231; BayObLG MittBayNot 1985, 20 ; MittBayNot 1987, 140 ; OLG Köln DNotZ 1984, 569, 571 = MittRhNotK 1984, 79, 80; Horber/ Demharter, 17. Aufl., § 19 GBO , Anm.16a und § 20 GBO , Anm. 8a; Haegele, GBR, Rd.-Nr. 3579).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    Dabei ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BayObLGZ 1984, 155, 157, 158 m. N.; BayObLG MittBayNot 1986, 243 ; MittBayNot 1987, 140 ).
  • BayObLG, 11.07.1986 - BReg. 2 Z 15/86

    Zum Umfang einer Treuhändervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    Dabei ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BayObLGZ 1984, 155, 157, 158 m. N.; BayObLG MittBayNot 1986, 243 ; MittBayNot 1987, 140 ).
  • BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84

    Zum Umfang einer Auflassungsvollmacht

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    zu 1) gehandelt und dieser die Auflassung bisher nicht genehmigt hat, muß das GBA unabhängig vom Notar die Erteilung der Vollmachtund den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1; 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen ( BayObLGZ 1954, 225, 231; BayObLG MittBayNot 1985, 20 ; MittBayNot 1987, 140 ; OLG Köln DNotZ 1984, 569, 571 = MittRhNotK 1984, 79, 80; Horber/ Demharter, 17. Aufl., § 19 GBO , Anm.16a und § 20 GBO , Anm. 8a; Haegele, GBR, Rd.-Nr. 3579).
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    Das bloße Verlesen des Vertragstextes und eine etwaige allgemeine Belehrung durch den Notar reichen nicht aus (BGH DNotZ 1982, 314, 317 = MittRhNotK 1982, 59, 60; BGHZ 74, 204, 209 - DNotZ 1979, 741, 745).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    Das bloße Verlesen des Vertragstextes und eine etwaige allgemeine Belehrung durch den Notar reichen nicht aus (BGH DNotZ 1982, 314, 317 = MittRhNotK 1982, 59, 60; BGHZ 74, 204, 209 - DNotZ 1979, 741, 745).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    Daß die Klauseln i. S. d. strengen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1985, 1208, 1209; WM 1987, 42) "ausgehandelt" waren, also inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestanden hätten, behauptet die Bekl. nicht.
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 282/85

    Änderung der formularmäßigen Zweckerklärung für Grundschulden durch mündliche

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
    Zu ergänzen - und hier mit maschinenschriftlichen Zusätzen eingefügt - sind lediglich die Namen der jeweiligen Schuldner der Bekl. Solche unselbständigen Ergänzungen stellen den Charakter der Klausel als AGB nicht in Frage (vgl. BGHZ 99, 203, 205f. DNotZ 1987, 487).
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